Anerkennung von Leistungen im Masterstudiengang
Im Masterstudiengang Computerlinguistik können Studienleistungen, die an anderen Universitäten/Schulen/Einrichtungen erbracht wurden, anerkannt werden und können Modulteilprüfungen und Modulprüfungen vollständig ersetzen. Diese Studienleistungen müssen aber bis spätestens zum Abschluss des ersten Semesters anerkannt worden sein. Am Besten lassen Sie die Leistungen vor Studienbeginn anerkennen.
Die Entscheidung über die Anerkennung und die Festlegung der Leistungen/Note trifft der zuständige Prüfer der Veranstaltung/Modul und der Studiengangskoordinator/Prüfungsauschuss am CIS.
Um eine erbrachte Leistung anerkennen zu lassen, muss folgendes Formular ausgefüllt werden:
Im Formular ist unter dem Namen der (Hoch-)Schule, der Name der (Hoch-) Schule einzutragen, bei der die Leistung/en erbracht wurde/n.
Dem Formular müssen alle Leistungsnachweise in Kopien (es reichen nichtbeglaubigte Kopien, sofern die beglaubigten dem Prüfer zur Entscheidung vorgelegen haben) beigelegt werden.
Mit dem ausgefüllten Formular, Leistungsnachweisen und Kopien geht der Studierende zum zuständigen Prüfer der Veranstaltung, die durch die Anerkennung ersetzt werden soll.
Der Prüfer entscheidet über die Zulassung/ECTS-Zahl und gegebenenfalls die Note der Ersatzleistung und teilt das Ergebnis dem Studiengangskoordinator am CIS in einer schriftlichen Form mit.
Der Studiengangskoordinator/Prüfungsauschuss am CIS prüft die Angelegenheit und schickt bei Zustimmung das von ihm unterzeichnete Formular an das Prüfungsamt, die die Leistungen in LSF eintragen.
Anrechnung von Studienzeiten im Masterstudiengang
Im Masterstudiengang Computerlinguistik können Studienzeiten, anerkannt werden. Die Entscheidung trifft der Studiengangskoordinator.
Dazu muss ein Formular ausgefüllt und dem Studiengangskoordinator vorgelegt werden.